Unsere AGB

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen Webshop

 

 

 

1. Allgemeines

 

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die über den resin Webshop („Shop") abgeschlossen werden. Anbieter ist die resin it + office GmbH, vertreten durch die resin Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Friedrich Resin, Bernd Thörmer, Am Dreispitz 6, 79589 Binzen („Resin“).


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit auf der Shop-Website einsehbar und stehen dort auch als PDF-Download zur Verfügung. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen eines Kunden erkennt Resin nur an, wenn Resin diesen Bedingungen schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, sofern Resin den Auftrag eines Kunden in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos ausführen sollte. Der Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Der Shop steht Verbrauchern nicht zur Verfügung.

2. Zustandekommen des Kaufvertrags

Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Kunden und Resin zustande. Der Kunde gibt während des Bestellvorgangs ein bindendes Angebot ab. Der Vertrag kommt erst durch gesonderte Annahme dieses Angebotes durch Resin zustande. Angebote von Resin im Shop sind keine Angebote im Rechtssinne, sondern stellen Aufforderungen an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes dar. Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde unverzüglich per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Diese stellt noch keine Angebotsannahme dar. Die Annahme erfolgt entweder durch gesonderte Erklärung von Resin per E-Mail oder durch Veranlassung der Warenlieferung - jeweils spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung. Resin ist berechtigt, Angebote von Kunden ohne Begründung abzulehnen. Bestellungen werden ausschließlich für Lieferadressen, die innerhalb der im Shop angegebenen Zustellgebiete liegen, angenommen.

3. Bestellvorgang und Zahlung

Durch Auswahl der Artikel nebst Bestellmenge gelangen diese in den virtuellen Warenkorb. Unter der entsprechenden Rubrik "Einkaufswagen" sind sämtliche ausgewählte Artikel einschließlich der für den Versand anfallenden Kosten einsehbar. Innerhalb des "Einkaufswagen" besteht ferner die Möglichkeit, einzelne Positionen oder auch die gesamte Auswahl zu löschen. Die Abgabe einer verbindlichen Bestellung ist nach Eingabe der erforderlichen Daten und Klicken des Buttons "Bestellung abschicken" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses möglich.

4. Lieferung, Teilleistungen

Sofern Lieferfristen vereinbart werden, stehen diese unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von Resin durch seine Lieferanten, sofern Resin ein kongruentes Deckungsgeschäft mit den entsprechenden Lieferanten abgeschlossen hat. Resin informiert den Kunden unverzüglich über etwa verspätete Leistungen eines Lieferanten. In diesem Fall ist Resin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Lieferverzögerungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs Resins liegen, verlängern die jeweilige Lieferfrist für die Dauer des Hinderungsgrundes. Resin wird den Kunden über den Eintritt eines solchen Ereignisses unverzüglich informieren.

5. Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die Ware nicht an, so ist Resin berechtigt, ohne besonderen Nachweis 20 % der Auftragssumme als Entschädigung zu fordern, wenn nicht der Kunde nachweist, dass Resin tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Resin ist dessen ungeachtet berechtigt, auch einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen.

6. Zahlungsverzug und Verzugsschaden

Kommt der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als fünf Werktage in Verzug, lässt er Schecks oder Wechsel zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, ist Resin unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen aus einer etwaigen Finanzierungs- oder Tilgungsvereinbarung mit dem Kunden sofort fällig zu stellen, sofern der Verzug oder Protest Verpflichtungen des Kunden aus diesen Vereinbarungen betrifft. Dessen ungeachtet ist Resin auch berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen aus noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträgen mit dem Kunden zurückzuhalten. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware ("Vorbehaltsware") bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum von Resin. Bei laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller Resin zustehenden Saldoforderungen gegen den Kunden. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware den Wert der Forderungen von Resin gegen den Kunden um mehr als 20 %, erklärt Resin auf schriftliches Verlangen des Kunden die Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von Resin in der übersteigenden Höhe. Freigabeerklärungen bedürfen der Schriftform. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Gütern vermischt oder verarbeitet, so erwirbt Resin Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils der Lieferung durch Resin im Verhältnis zu den Lieferanteilen Dritter. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Resin nicht gestattet. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und sonstige Risiken zu versichern. Die Rechte aus den Versicherungen sind an Resin für die Dauer des Eigentumsvorbehalts abgetreten. Resin nimmt diese Abtretung an.

Resin ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs oder bei wesentlicher Verletzung vertraglicher Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzuverlangen. Dies gilt auch, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Unabhängig von der Ausübung eines Rücktrittsrechts entfällt das Recht des Kunden zum Besitz an der Vorbehaltsware bei Zahlungsverzug.
Der Kunde haftet für den Verlust und für alle Schäden an der Ware ab dem Zeitpunkt der Übergabe und bis zu deren vollständiger Bezahlung gegenüber Resin. Bei Beschädigung, Zerstörung, Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter gegenüber der Vorbehaltsware hat der Kunde Resin hiervon unverzüglich und unter Angabe von Namen und Anschrift des Dritten zu informieren sowie den Dritten auf die Eigentumsrechte von Resin hinzuweisen. Sämtliche infolge eines solchen Eingriffs etwa entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat der Kunde zu tragen. Ist die Vorbehaltsware in den Besitz eines Dritten gelangt, tritt der Kunde Resin auf Verlangen etwaige Herausgabeansprüche gegenüber dem Dritten ab.

8. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

Der jeweils im Laufe des Bestellvorgangs ausgewiesene Gesamtbetrag wird mit Annahme des Angebotes durch Resin zur Zahlung fällig. Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Es stehen die jeweils im Bestellvorgang ausgewiesenen Zahlungsweisen zur Verfügung.

9. Installationshinweise

Der Kunde hat vor Installation der Ware insbesondere den Aufstellungsort, die Stormversorgung sowie die sonstigen Umgebungsbedingungen nach den jeweiligen Vorschriften des Herstellers auf eigene Kosten so einzurichten, dass ein ordnungsgemäßer Betrieb gewährleistet ist. Dazu gehören unter anderem ordnungsgemäß geerdete Steckdosen, der Ausschluss einer möglichen Beeinflussung der Ware durch andere elektrische Geräte (z.B. Schweißgeräte, Aufzüge, Kräne usw.) oder die Vorbeugung gegen Stromschwankungen oder Spannungseinbrüche.

10. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich mit den nachfolgenden Einschränkungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere Beschädigungen oder Störungen, die durch unsachgemäße Handhabung, ungenügende Instandhaltung oder Störungen bzw. Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung sowie durch üblichen Verschleiß entstehen, unterfallen nicht der Gewährleistungspflicht. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Soweit Genehmigungen oder Zulassungen für die Nutzung der Ware notwendig sind, hat der Kunde dies sicherzustellen. Die Transportgefahr trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtlich erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von fünf Werktagen ab Empfang der Ware und versteckte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von fünf Werktagen, ab Entdeckung, schriftlich zu rügen. Anderenfalls ist die Geltendmachung eines Mängelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung ist die rechtzeitige Versendung der Mängelanzeige an Resin ausreichend, sofern diese Resin später zugehen sollte.

11. Haftung

Resin haftet auf Aufwendungs- oder Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist hier der Höhe nach jedoch begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

12. Datenschutz

Resin wird die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Auftragsbearbeitung und -abwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften erheben, verarbeiten und nutzen.

13. Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus einem Vertragsverhältnis mit Resin nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen folgenden Rechtsstreitigkeiten ist Lörrach bzw. Freiburg.

resin it + office GmbH

Stand: 01/2022